Vertragsstrafe

15/08/2008 08:10

Die Vertragsstrafe wird zwischen Parteien vertraglich vereinbart. Die Vereinbarung beinhaltet dann eine grundsätzlich im Vorhinein festgesetzte Geldsumme, die von derjenigen Partei zu zahlen ist, die die vertragliche Verpflichtung nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt. Gesetzlich geregelt ist die Vertragsstrafe in § 339 BGB.