Verlagsrecht

17/03/2010 11:44
Der Begriff des Verlagsrecht ist in § 8 VerlG legaldefiniert. Demnach umfasst das Verlagsrecht das ausschließliche Recht des Verlegers zur Vervielfältigung und Verbreitung.

Das Verlagsrecht entsteht mit der Ablieferung des Werkes an den Verleger und erlischt mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses (§ 9 VerlG).