Verkehrsanwalt

02/12/2008 23:48
Der Verkehrs- oder auch Terminsvertreter (lat. correspondere = mitbeantworten) regelt den Schriftverkehr zwischen dem Prozessbevollmächtigten und der Partei.

Seine Beauftragung umfasst gerade nicht die Vertretung einer Partei bei einem Gerichtstermin (Terminsvertretung).