Vergaberecht

15/08/2006 23:14

Vergaberecht bezeichnet das Rechtsgebiet die Vergabe öffentlicher Aufträge.

Das Vergaberecht hat seine heutige Ausformung insbesondere dem Europarecht zu verdanken. Seit 1999 wurde ein subjektiver Rechtsschutz für die Bieter eingeführt. Seitdem ist das deutsche Vergaberecht kontinuierlich gewachsen.

§ 97 GWB enthält die allgemeinen Grundsätze des Vergaberechts:

  • Wettbewerbsgrundsatz
  • Transparenzgebot
  • Diskriminierungsverbot
  • Berücksichtigung mittelständischer Interessen
  • Vergabe an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen
  • Grundsatz des wirtschaftlichsten Angebots
  • subjektive Bieterrechte (Anspruch auf Einhaltung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren)