Unkostenpauschale

17/03/2009 14:44
Die Unkostenpauschale bezeichnet die dem Geschädigten im Falle eines Schadenseintritts ohne besondere Nachweise zu erstattenden Kosten, wie z.B. für Telefonate, Briefporto und/oder andere Ausgaben.

Die Höhe der Unkostenpauschale ist von der Region abhängig, in der der Schaden entstanden ist und liegt in der Regel bei 15 - 25 Euro. Sind bei dem Geschädigten höhere Unkosten entstanden, so hat er dies nachzuweisen.

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