Sozialplan

15/08/2008 07:49

Ein Sozialplan wird durch eine Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber aufgestellt. Er beinhaltet Regelungen über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die einem Arbeitnehmer infolge geplanter Betriebsänderungen entstehen. Eins Sozialplan ist z.B. der Sozialtarifvertrag. Gesetzlich geregelt ist der Soziaplan in § 112 Absatz 1 Betriebsverfassungsgesetz.