SED-Unrechtsbereinigungsgesetz

29/10/2010 15:07
Das SED-Unrechtsbereinigungsgesetz ist ein zielgruppenspezifisches Versorgungsgesetz. Es ähnelt allgemeineren Leistungsgesetzen nach dem Versicherungs- und dem Solidarprinzip. Das  SED-Unrechtsbereinigungsgesetz besagt, dass ein eingetretener Schaden nicht automatisch einen Rechtspruch oder eine Leistung eröffnet, sondern auch ein vordefinierter Anspruchsgrund (Schadensursache und -höhe) vorliegen muss.