SED-Opferrente

29/10/2010 14:26
Durch das Dritte Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR vom 21.08.2007 wurden u. a. durch § 17 a (Besondere Zuwendung für Haftopfer) die sog. SED-Opferrente eingeführt und in § 17 (Kapitalentschädigung) die bisherigen Antragsfristen vom 31.12.2007 auf den 31.12.2011 verlängert.

Der Deutsche Bundestag und Bundesrat haben dem Gesetzentwurf zugestimmt. Das ist am 29. August 2007 in Kraft getreten.

Danach können ehemalige politische Häftlinge des DDR-Regimes ab September 2007 eine Opferrente in Höhe von 250 Euro erhalten. Voraussetzung für die Gewährung der monatlichen Rente ist eine Mindesthaftdauer von sechs Monaten und die wirtschaftliche Bedürftigkeit des Opfers.