Prospekthaftung

09/12/2011 18:06
Bei der Anlageberatung werden häufig auch Prospekte eingesetzt, die dem Interessenten vorgelegt und übergeben werden. Durch das Prospekt soll dem Anleger -so der Gesetzgeber- ein leicht verständlicher und zutreffender Eindruck von der Kapitalanlage vermittelt werden. In der Praxis werden die Prospekte diesen Anforderungen oft nicht gerecht.

Folgende Fragen treten auf:
  • Muss der Anleger das Prospekt vollständig durchlesen?
  • Was ist, wenn Erklärungen und Anpreisungen des Anlageberaters inhaltlich vom Prospekt abweichen?
  • Was gilt, wenn das Prospekt nicht oder erst nach Zeichnung der Anlage übergeben wird?
  • Wer haftet für den richtigen Inhalt des Prospekts?
  • Was sind Prospektfehler, die eine Haftung auslösen können?
Zu diesen und anderen Fragen beraten und vertreten wir Sie gern. Sie können sich hierzu außerdem informieren unter Prospekthaftung.