praktische Konkordanz

06/09/2006 19:24

Die praktische Konkordanz ist ein verfassungsrechtliches Auslegungsprinzip. Die kollidierende Verfassungsgüter bei  kollidierende Grundrechten sollen sich möglichst weitgehend entfalten können.
Die Güter- und Interessenabwägung im Einzelfall soll unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit so erfolgen, damit ein möglichst schonender Ausgleich der sich widerstreitenden Verfassungsgüter stattfindet.