Praktikant

15/08/2008 07:43

Praktikanten stehen - auf Basis eines Praktikums - in einem arbeitsähnlichen Verhältnis. Das Praktikum dient regelmäßig dazu, dass er seine meist zuvor erworbenen theoretischen Kenntnisse in praktischer Anwendung vertieft und neue Kenntnisse und Fähigkeiten durch praktische Mitarbeit erlangt. Praktikanten, die unter das Berufsbildungsgesetz fallen haben grundsätzlich einen Anspruch auf angemessene Vergütung, anders ist dies bei Praktikanten, die ihr Praktikum im Rahmen einer Ausbildung oder eines Studiums absolvieren.