Leitender Angestellter

03/08/2008 11:58

Dem leitenden Angestellten verleiht insbesondere das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) besondere Eigenschaften. Das BetrVG sowie das Arbeitszeitgesetz findet keine Anwendung für ihn. Zudem gewährt ihm § 15 Mitbestimmungsgesetz einen Anspruch auf Sitz als Arbeitnehmer im Aufsichtsrat.