Kündigungsschutzklage

03/08/2008 11:50
Die Kündigungsschutzklage ist die statthafte Klage vor dem Arbeitsgericht, wenn ein Arbeitnehmer die Unwirksamkeit einer Kündigung festgestellt wissen will. Sie ist drei Wochen nach Zugang der Kündigung zu erheben!!! Andernfalls wird die Wirksamkeit der Kündigung fingiert.