Krankenhausrecht

10/10/2006 11:58

Ihr Haus wird wegen eines vorgeblichen Behandlungsfehlers in Anspruch genommen?

Sie haben Auseindersetzungen mit Krankenkassen oder mit Ihrer Belegschaft?

Sie planen Kooperationen mit anderen Krankenhäusern oder Trägern.

Wir beraten Sie in allen Fragen des Krankenhausrechts.