Kindergeld

03/08/2008 11:49
Das Kindergeld ist eine Leistung nach dem Einkommensteuergesetz (§ 66 EStG). Kindergeld wird mindestens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt, darüber hinaus  bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn das Kind sich in der Schul-, Berufsausbildung  oder im Studium befindet. Eigene Einkünfte und Bezüge des volljährigen „Kindes“ können  zum Verlust des Kindergeldanspruches führen.