kickbacks

12/04/2007 17:34

Bei sogenannten Kickback- Zahlungen handelt es sich umzumeist versteckte Provisionen, welche der Bank- oder Finanzberater vomAnlageunternehmen für seine Anlageempfehlung erhält. Als Kickback- Zahlungenwerden zum einen einmalige Rückvergütungen an den Anlageberater wie derAusgabeaufschlag zum anderen aber auch periodisch anfallende Managementgebühren(Umschichtungsgebühren, Depotgebühren...) bezeichnet. In seiner kürzlichveröffentlichten Entscheidung hat der Bundesgerichtshof nun entschieden, dassAnlageberater grundsätzlich zur Offenlegung aller Provisionen, die sie imZusammenhang mit der Anlageempfehlung erhalten, verpflichtet sind.