IT-Recht

16/01/2012 11:34
Während sich das Internetrecht / Informationsrecht mit dem Inhalt des Internets befasst, regelt das IT-Recht (Informationstechnologie-Recht) die elektronische Datenverarbeitung, somit also die Funktionalität des Internets. Früher wurde das IT-Recht auch als Computerrecht, EDV-Recht oder Informatikrecht bezeichnet.

Ebenso wie für das Internetrecht existiert auch für das IT-Recht kein einheitliches Gesetzbuch, sondern es setzt sich aus verschiedenen Teilgebieten anderer Rechtsgebiete zusammen. Dazu zählen u.a. das Telekommunikationsrecht und das Domainrecht.