Haftung des Arbeitnehmers

03/08/2008 11:42

Die Haftung des Arbeitnehmers bei Verletzung einer arbeitsvertraglichen Pflicht hängt in erster Linie von dem Grad seines Verschuldens ab. Ihm kommt regelmäßig ein innerbetrieblicher Schadensausgleich zugute, der sich wie folgt äußert:

leichteste Fahrlässigkeit        → keine Haftung

mittlere Fahrlässigkeit           → Teilung des Schadens zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

                                                  

grobe Fahrlässigkeit              → grundsätzlich unbeschränkte Haftung des Arbeitnehmers

Vorsatz                                → unbeschränkte Haftung des Arbeitnehmers