Haftbefehl

08/09/2006 03:55

Der Haftbefehl ist die schriftliche richterliche Anordnung der Inhaftierung einer Person im Strafverfahren.

Rechtsschutz im Haftrecht besteht für durch die Haftbeschwerde oder den Antrag auf Haftprüfung.
 
Die Haftprüfung wird nach dreimonatiger Untersuchungshaft von Amts wegen durch den Haftrichter (§117 Abs.5 StPO) und nach sechsmonatiger Untersuchungshaft durch das Oberlandesgericht zu erfolgen (§121 StPO).