Finanzkommisionsgeschäft

24/02/2009 13:59
Finanzkommisionsgeschäft bezeichnet gemäß § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 KWG die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung.

Hierbei handelt es sich um ein Bankgeschäft, für dessen Ausübung eine Erlaubnis im Sinne des § 32 Abs. 1 KWG benötigt wird.

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