Fernmeldegeheimnis

04/11/2005 19:05
Das Fernmeldegeheimnis i.S.v. Art. 10 GG schützt dieÜbermittlung von Informationen durch unkörperliche Signale vor derstaatlichen Kenntnisnahme unabhängig, ob der Betreiber der Staat oderein Privater ist.