Erkenntnisverfahren

23/10/2011 16:36
Es lässt sich selbst in das Ermittlungsverfahren (Ermittlung des „hinreichenden“ Tatverdachts und Anklageerhebung), das Zwischenverfahren (gerichtl. Überprüfung des „hinreichenden Tatverdachts“, u.U. Ermittlungsergänzungen, Eröffnungsbeschluss zum Hauptverfahren) und das Hauptverfahren vor Gericht (Wahrheitsermittlung, Freispruch oder Verurteilung) unterscheiden.