Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

19/09/2006 19:03
Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt. Der Entgeltanspruch des Arbeitnehmers bleibt für die Dauer von bis zu sechs Wochen erhalten, sofern ihn an der Arbeitsunfähigkeit kein Verschulden trifft.