Dienstaufsichtsbeschwerde

15/07/2006 21:35
Form- und fristlos zu erhebende Rechtsbehelfe, die in der Regel auch fruchtlos verlaufen und bei dem zuständigen Verwaltungsträger einzulegen sind.
Die Grundlage ist im Petitionsrecht des Art. 17 GG zu finden.

Sie richtet sich gegen das persönliche Verhalten des Beamten und zielt auf das Ergreifen disziplinarischer Maßnahmen.

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