Dereliktion
08/09/2006 03:08
Dereliktion ist die Aufgabe des Eigentums. (§ 959 BGB)
Sie ist ein einseitiges Verfügungsgeschäft bei dem der Verzichtswille erkennbar ist.
Wir beraten Sie in allen allgemein zivilrechtlichen Fragen.
Dereliktion ist die Aufgabe des Eigentums. (§ 959 BGB)
Sie ist ein einseitiges Verfügungsgeschäft bei dem der Verzichtswille erkennbar ist.
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