Bußgeldbescheid

14/04/2010 13:17
Ordnungswidrigkeiten werden gemäß § 65 OWiG durch Bußgeldbescheide geahndet. Bei einem Bußgeldbescheid handelt es sich um einen Verwaltungsakt, dessen Regelungsinhalt die Festsetzung einer Geldbuße ist.

Ein Bußgeldbescheid muss gemäß § 66 OWiG folgendes enthalten:
  • Personalien des/der Betroffenen
  • evtl. Namen und Anschrift des Verteidigers
  • Tat, die dem Betroffenen zur Last gelegt wird
  • Zeit und Ort der Begehung der Tat
  • gesetzliche Merkmale der Ordnungswidrigkeit und die angewendeten Bußgeldvorschriften
  • die Beweismittel
  • die Geldbuße und ihre Nebenfolgen
  • Rechtsmittelbelehrung mit Hinweis, dass bei einem Einspruch auch eine für den Betroffenen nachteilige Entscheidung getroffen werden kann