Bundesverfassungsgericht

09/07/2008 13:57
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist das oberste Organ der deutschen Rechtsprechung und ein selbstständiges Verfassungsorgan mit Sitz in Karlsruhe.

Es besteht aus zwei Senaten zu je acht Richtern (§ 2 Absätze 1 und 2 BVerfGG). Die 16 Richter werden zur Hälfte vom Bundestag, die andere Hälfte vom Bundesrat jeweils mit Zweidrittelmehrheit auf zwölf Jahre gewählt (Art. 94 GG, § 4 Absatz 1 BVerfGG). Eine Wiederwahl ist ausgeschlossen.

Das Bundesverfassungsgericht ist ein allen übrigen Verfassungsorganen gegenüber selbständiger und unabhängiger Gerichtshof des Bundes (§ 1 Abs. 1 BVerfGG). Es entscheidet nur über verfassungsrechtliche Fragen, die ihm ausdrücklich im Grundgesetz zugewiesen sind (Enumerationsprinzip).

Hierzu zählen: