Beschäftigungsverbot

03/08/2008 11:13

Beschäftigungsverbote sind in verschiedenen Gesetzen geregelt. Sie beinhalten das Verbot einen Arbeitnehmer tatsächlich einzusetzen. Die wohl relevantesten Beschäftigungsverbote sind im Mutterschutzgesetz geregelt. So findet sich hier das Beschäftigungsverbot einer werdenden Mutter, § 3 Abs. 2 MuSchG, bzw. ein Verbot der Beschäftigung für die ersten Wochen nach der Entbindung, §§ 4, 6 MuSchG. Aber auch das Jugendarbeitsschutzgesetz enthält Beschäftigungsverbote, wie etwa das Verbot der Beschäftigung von Kindern in § 5 Abs. 1 JArbSchuG.