Befangenheit

09/07/2008 14:53
Befangenheit bedeutet, dass ein Verfahrensbeteiligter auf Grund einer persönlichen Motiv- oder Sachlage in seiner objektiven Urteilsfähigkeit eingeschränkt ist.

Ist ein begründeter Verdacht gegeben, kann ein Antrag auf Ablehnung dieser Personen wegen Besorgnis der Begangenheit gestellt werden.