Arbeitskampf

03/08/2008 10:58

Der Arbeitskampf ist Ausfluss des Kollektivarbeitsrechts. Als Parteien des „Kampfes“ treten auf der Arbeitnehmerseite die Gewerkschaft, auf der Arbeitgeberseite ein Arbeitgeberverband oder die Geschäftsleitung. Der so bezeichnete „Kampf“ wird in der Praxis durch eine bzw. mehrere Verhandlung/en der soeben genannten Parteien über die verschiedensten gegensätzlichen Arbeitsbedingungen (Lohnerhöhung, Arbeitszeitverkürzung etc.) geführt. Typische Folge eines Arbeitskampfes sind Streiks.