Arbeitnehmer

19/09/2006 18:45

Als Arbeitnehmer gilt, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages für einen anderen regelmäßig gegen Entgelt unselbständige Dienste leistet. Ein Indiz für die Unselbständigkeit ist die Weisungsgebundenheit bezüglich Art, Zeit und Ort der Arbeitsleistung.