Aktiengesellschaft AG

18/08/2008 14:41
Eine Aktiengesellschaft ist eine handelsrechtliche Kapitalgesellschaft und juristische Person. Kennzeichnend für die Aktiengesellschaft ist, dass ihr Grundkapital in Aktien zerlegt ist (§ 1 Abs. 2 AktG), welche sich im Besitz der Eigentümer (Aktionäre) befinden. Dabei haftet jeder Aktionär nur mit seinem Anteil. Folglich können die Aktionäre bei Insolvenz grundsätzlich nur den Wert Ihrer Aktie verlieren.