Akteneinsicht

18/08/2008 14:37
Akteneinsicht bezeichnet die Einsichtnahme in die Akten eines Gerichts, der Verwaltung oder der Staatsanwaltschaft auf Antrag von Verfahrensbeteiligten oder Dritten. Prinzipiell steht jedem Verfahrensbeteiligten ein Recht auf Akteneinsicht zu, was aus dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung resultiert.