ärztliches Gebührenrecht

07/04/2009 14:49
Die Vergütungen für die beruflichen Leistungen der Ärzte bestimmen nach der Gebührenodnung für Ärzte (GOÄ). Vergütungen darf der Arzt nur für Leistungen berechnen, die nach den Regeln der ärztlichen Kunst für eine medizinisch notwendige ärztliche Versorgung erforderlich sind. Leistungen, die über das Maß einer medizinisch notwendigen ärztlichen Versorgung hinausgehen, darf er nur berechnen, wenn sie auf Verlangen des Zahlungspflichtigen erbracht worden sind.