Abgaben, öffentliche

17/08/2008 17:58
Öffentliche Abgaben sind alle staatlichen Geldleistungen, die nicht rückzahlbar sind und vom Staat/ Hoheitsträger erhoben werden, um Einnahmen zu erzielen oder wirtschaftspolitische Ziele zu verwirklichen.

Sie dürfen nur auf Grund eines öffentlich-rechtlichen Anspruchs erhoben werden. Man unterscheidet dabei zwischen Abgaben, für die man Gegenleistungen erhält (Bsp. Beiträge oder Gebühren) und Abgaben, die ohne Gegenleitung erbracht werden müssen (Bsp. Steuern).