Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 61
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Verwaltungsgerichtsordnung Inhaltsverzeichnis
Fähig, am Verfahren beteiligt zu sein, sind
- 1.
natürliche und juristische Personen, - 2.
Vereinigungen, soweit ihnen ein Recht zustehen kann, - 3.
Behörden, sofern das Landesrecht dies bestimmt.
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Rechtsanwalt
Fachanwalt für
Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, AgrarrechtWirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawApothekenrecht, Arbeitsrecht, Aktuelle Gesetzgebung, Sanierung von Unternehmen, SCHUFA, Anlegerstrafrecht , showMore
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EN, DERechtsanwalt
Fachanwalt für
VerwaltungsrechtÖffentliches Wirtschaftsrecht - Bau- und Planungsrecht – Umweltrecht – Abgabenrecht – Verfassungsrecht – Europarecht – Menschenrechtsbeschwerde - Staatshaftungsrecht
Areas of lawAgrarrecht, Öffentliches Baurecht, Europarecht, Umweltrecht, Verfassungsrecht, Vergaberecht11111, showMore
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by Rechtsanwalt Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner v116, BSP Bierbach Streifler & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
13/05/2016 11:52
Wenn ein Insolvenzverwalter eine Vorberatung des Schuldners verheimlicht, ist dies ein Fehlverhalten, welches das Vertrauen des Insolvenzrichters in die Integrität des Insolvenzverwalters nachhaltig zerstören kann.
SubjectsInsolvenzrecht
by Rechtsanwalt Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner v116, BSP Bierbach Streifler & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
13/05/2016 11:49
Die Merkmale der Ortsnähe und der Erreichbarkeit des Insolvenzverwalters vor Ort stellen keine sachgerechten Kriterien für die generelle Geeignetheit zur Aufnahme eines Bewerbers in die Vorauswahlliste dar.
SubjectsInsolvenzrecht
by Rechtsanwalt Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner v116, BSP Bierbach Streifler & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
13/05/2016 11:42
Wenn ein Bewerber eine Vielzahl von Verfahren beanstandungsfrei geführt hat, kann ihm die fachliche Eignung nicht deswegen abgesprochen werden, weil der Insolvenzrichter ihm zwei Fehler nachweisen kann.
SubjectsInsolvenzrecht
by Rechtsanwalt Rechtsanwalt Philipp Martens - Mediator - Fachanwalt für Verwaltungsrecht - Partner, BSP Bierbach Streifler & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
27/11/2015 09:28
Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes angenommen.
SubjectsVerwaltungsrecht
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(1) Die Aufhebung einer Entscheidung über die Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 2b kann verlangt werden, wenn 1. eine nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung, nach der Verordnung über
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125 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
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published on 17/03/2016 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX AR (VZ) 6/15 vom 17. März 2016 in dem Verfahren auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG ECLI:DE:BGH:2016:170316BIXARVZ6.15.0 Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. D
published on 17/03/2016 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX AR (VZ) 4/15 vom 17. März 2016 in dem Verfahren auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG ECLI:DE:BGH:2016:170316BIXARVZ4.15.0 Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. D
published on 17/03/2016 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX AR (VZ) 2/15 vom 17. März 2016 in dem Verfahren auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 56 Abs. 1 a) Die Merkmale der Ortsnähe und der Erreichb
published on 17/03/2016 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX AR (VZ) 5/15 vom 17. März 2016 in dem Verfahren auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 56 Abs. 1 a) Wenn ein Bewerber um die Aufnahme in eine V
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