Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 61

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Verwaltungsgerichtsordnung Inhaltsverzeichnis

Fähig, am Verfahren beteiligt zu sein, sind

1.
natürliche und juristische Personen,
2.
Vereinigungen, soweit ihnen ein Recht zustehen kann,
3.
Behörden, sofern das Landesrecht dies bestimmt.

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Rechtsanwalt

Fachanwalt für
Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Agrarrecht

Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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Verwaltungsrecht

Öffentliches Wirtschaftsrecht - Bau- und Planungsrecht – Umweltrecht – Abgabenrecht – Verfassungsrecht – Europarecht – Menschenrechtsbeschwerde - Staatshaftungsrecht
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13/05/2016 11:52

Wenn ein Insolvenzverwalter eine Vorberatung des Schuldners verheimlicht, ist dies ein Fehlverhalten, welches das Vertrauen des Insolvenzrichters in die Integrität des Insolvenzverwalters nachhaltig zerstören kann.
13/05/2016 11:49

Die Merkmale der Ortsnähe und der Erreichbarkeit des Insolvenzverwalters vor Ort stellen keine sachgerechten Kriterien für die generelle Geeignetheit zur Aufnahme eines Bewerbers in die Vorauswahlliste dar.
13/05/2016 11:42

Wenn ein Bewerber eine Vielzahl von Verfahren beanstandungsfrei geführt hat, kann ihm die fachliche Eignung nicht deswegen abgesprochen werden, weil der Insolvenzrichter ihm zwei Fehler nachweisen kann.
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(1) Die Aufhebung einer Entscheidung über die Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 2b kann verlangt werden, wenn 1. eine nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung, nach der Verordnung über
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published on 17/03/2016 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX AR (VZ) 6/15 vom 17. März 2016 in dem Verfahren auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG ECLI:DE:BGH:2016:170316BIXARVZ6.15.0 Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. D
published on 17/03/2016 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX AR (VZ) 4/15 vom 17. März 2016 in dem Verfahren auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG ECLI:DE:BGH:2016:170316BIXARVZ4.15.0 Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. D
published on 17/03/2016 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX AR (VZ) 2/15 vom 17. März 2016 in dem Verfahren auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 56 Abs. 1 a) Die Merkmale der Ortsnähe und der Erreichb
published on 17/03/2016 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX AR (VZ) 5/15 vom 17. März 2016 in dem Verfahren auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 56 Abs. 1 a) Wenn ein Bewerber um die Aufnahme in eine V
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