Straßenverkehrsgesetz - StVG | § 20 Örtliche Zuständigkeit
Straßenverkehrsgesetz - StVG | § 20 Örtliche Zuständigkeit
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Straßenverkehrsgesetz Inhaltsverzeichnis
Für Klagen, die auf Grund dieses Gesetzes erhoben werden, ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk das schädigende Ereignis stattgefunden hat.
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published on 28/05/2020 07:27
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
published on 27/05/2020 22:22
Tenor
Endurteil
1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Schweinfurt vom 30105,2016, Az. 1 C 1414/15, wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Das Urteil is
published on 27/05/2020 19:10
Tenor
(abgekürzt nach § 313a Abs. 1 ZPO)
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 134,97 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 01.04.2016 zu zahlen.
2. Die Beklagte hat die
published on 27/05/2020 17:47
Tenor
I. Die Beklagten werden verurteilt, samtverbindlich an die Klägerin 5.203,10 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit 13.02.2015 zuzüglich vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten in Höhe von 666
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