Strafgesetzbuch - StGB | § 184h Begriffsbestimmungen

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Strafgesetzbuch Inhaltsverzeichnis

Im Sinne dieses Gesetzes sind

1.
sexuelle Handlungennur solche, die im Hinblick auf das jeweils geschützte Rechtsgut von einiger Erheblichkeit sind,
2.
sexuelle Handlungen vor einer anderen Personnur solche, die vor einer anderen Person vorgenommen werden, die den Vorgang wahrnimmt.

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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21/06/2016 17:32

Sexuelle Handlungen werden gegen Entgelt vorgenommen, wenn sich Täter und Opfer spätestens während des sexuellen Kontakts darüber einig sind, dass die Entgeltvereinbarung zum Sexualverhalten mitmotiviert.
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