Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 83b Gerichtskosten, Gegenstandswert

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Asylgesetz Inhaltsverzeichnis

Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) werden in Streitigkeiten nach diesem Gesetz nicht erhoben.

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published on 28/05/2020 12:51

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand I. Der Kläger wendet sich gegen die Ablehnung seines Asylantrags als
published on 28/05/2020 12:50

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin die Flüchtlingseigenschaft gemäß § 3 Abs. 1 AsylG zuzuerkennen. Der Bescheid vom 4. Januar 2019 (Gz. 7651711-475) wird in Ziffer 2 aufgehoben. II. Die Beklagte trägt die Koste
published on 28/05/2020 12:48

Tenor I. Die Anträge auf Zulassung der Berufung, auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und auf Anwaltsbeiordnung für das Zulassungsverfahren werden abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Geri
published on 28/05/2020 12:48

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand I. Die am … 1996 in Man/Elfenbeinküste geborene Klä
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